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   BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53   

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https://dejure.org/1955,5220
BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53 (https://dejure.org/1955,5220)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1955 - I ZR 205/53 (https://dejure.org/1955,5220)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1955 - I ZR 205/53 (https://dejure.org/1955,5220)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52

    Molkereizeitung / Molkerei - Zeitung

    Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
    Gegenstand der Klage sind daher nur die in diesem Satz enthaltenen Wettbewerbsverstöße der Beklagten; denn es ist anerkannten Rechts, daß bei mehreren in einem Schriftstück enthaltenen unzulässigen Behauptungen gegen jede widerrechtliche Behauptung ein selbständiger Unterlassungsanspruch besteht (BGH GRUR 1954, 333 [335]).

    Bei der Beurteilung der Lauterkeit oder Unlauterkeit eines Verhaltens darf dieses nicht in seine einzelnen Elemente zerlegt und getrennt beurteilt werden; es muß vielmehr das Tun in seiner Gesamtwirkung betrachtet werden (BGH GRUR 1951, 412 [413]; GRUR 1954, 333 [335]; RG MuW XXXI, 523).

  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
    Der Umstand allein, daß Wiederholungen nicht vorgekommen sind, beseitigt nicht die Gefahr von Wiederholungen, solange die Beklagten an ihrer Rechtsauffassung, ihr Verhalten sei zulässig, festhalten (BGHZ 1, 241 [245]; RG GRUR 1938, 64).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
    Bei einer schriftlichen Anzeige muß daher der Zusammenhang, in dem der beanstandete Teil erscheint, beachtet werden; denn erst aus dem Zusammenhang läßt sich ermitteln, wie der beanstandete Teil auf den Leser wirkt (RG GRUR 1930, 200 [201]; RG JW 1928, 1744 [1745 f]; Urteil vom 16. November 1954 - I ZR 12/53 -).
  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
    Das insoweit erforderliche Verschulden der Beklagten (BGH GRUR 1952, 511 [514]) ergibt sich in Streitfall aus der Kenntnis aller den Wettbewerbsverstoß begründenden Umstände.
  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
    Denn eine kritisierende vergleichende Werbung kann nur dann als erlaubt angesehen werden, wenn sie zum Zweck der Abwehr geeignet und unumgänglich nötig ist (GRUR 1954, 337 [341] - Radschutz - RG MuW XXXV 148 [150]; RG GRUR 1933, 249 [251]).
  • BGH, 20.04.1951 - I ZR 103/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
    Bei der Beurteilung der Lauterkeit oder Unlauterkeit eines Verhaltens darf dieses nicht in seine einzelnen Elemente zerlegt und getrennt beurteilt werden; es muß vielmehr das Tun in seiner Gesamtwirkung betrachtet werden (BGH GRUR 1951, 412 [413]; GRUR 1954, 333 [335]; RG MuW XXXI, 523).
  • BGH, 18.12.1956 - I ZR 40/55

    Rechtsmittel

    Zu beachten ist die im Wirtschaftsverkehr übliche flüchtige und ungezwungene Auffassung (vgl. u.a. RG MuW 1935, 429 [432]; BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa; BGH NJW 1951, 352 - Polstermöbel; BGH GRUR 1954, 333 [335] - Molkereizeitung; BGH I ZR 205/53 vom 5. Juli 1955 - Sprechstunden II).

    Daß weitere Verstöße der Beklagten inzwischen nicht erfolgt sind, ist unbeachtlich (vgl. BGH I ZR 205/53 vom 5.7.1955 - Sprechstunden II).

  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 146/61

    Rechtsmittel

    Der Umstand allein, daß Wiederholungen bislang nicht vorgekommen sind, beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr (I ZR 205/53 v. 5. Juli 1955 - Sprechstunde II).
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