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BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53 |
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- BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52
Molkereizeitung / Molkerei - Zeitung
Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
Gegenstand der Klage sind daher nur die in diesem Satz enthaltenen Wettbewerbsverstöße der Beklagten; denn es ist anerkannten Rechts, daß bei mehreren in einem Schriftstück enthaltenen unzulässigen Behauptungen gegen jede widerrechtliche Behauptung ein selbständiger Unterlassungsanspruch besteht (BGH GRUR 1954, 333 [335]).Bei der Beurteilung der Lauterkeit oder Unlauterkeit eines Verhaltens darf dieses nicht in seine einzelnen Elemente zerlegt und getrennt beurteilt werden; es muß vielmehr das Tun in seiner Gesamtwirkung betrachtet werden (BGH GRUR 1951, 412 [413]; GRUR 1954, 333 [335]; RG MuW XXXI, 523).
- BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50
Übertragung eines Warenzeichens
Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
Der Umstand allein, daß Wiederholungen nicht vorgekommen sind, beseitigt nicht die Gefahr von Wiederholungen, solange die Beklagten an ihrer Rechtsauffassung, ihr Verhalten sei zulässig, festhalten (BGHZ 1, 241 [245]; RG GRUR 1938, 64). - BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
Bei einer schriftlichen Anzeige muß daher der Zusammenhang, in dem der beanstandete Teil erscheint, beachtet werden; denn erst aus dem Zusammenhang läßt sich ermitteln, wie der beanstandete Teil auf den Leser wirkt (RG GRUR 1930, 200 [201]; RG JW 1928, 1744 [1745 f]; Urteil vom 16. November 1954 - I ZR 12/53 -).
- BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50
Namensmißbrauch
Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
Das insoweit erforderliche Verschulden der Beklagten (BGH GRUR 1952, 511 [514]) ergibt sich in Streitfall aus der Kenntnis aller den Wettbewerbsverstoß begründenden Umstände. - BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52
Radschutz
Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
Denn eine kritisierende vergleichende Werbung kann nur dann als erlaubt angesehen werden, wenn sie zum Zweck der Abwehr geeignet und unumgänglich nötig ist (GRUR 1954, 337 [341] - Radschutz - RG MuW XXXV 148 [150]; RG GRUR 1933, 249 [251]). - BGH, 20.04.1951 - I ZR 103/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
Bei der Beurteilung der Lauterkeit oder Unlauterkeit eines Verhaltens darf dieses nicht in seine einzelnen Elemente zerlegt und getrennt beurteilt werden; es muß vielmehr das Tun in seiner Gesamtwirkung betrachtet werden (BGH GRUR 1951, 412 [413]; GRUR 1954, 333 [335]; RG MuW XXXI, 523).
- BGH, 18.12.1956 - I ZR 40/55
Rechtsmittel
Zu beachten ist die im Wirtschaftsverkehr übliche flüchtige und ungezwungene Auffassung (vgl. u.a. RG MuW 1935, 429 [432]; BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa; BGH NJW 1951, 352 - Polstermöbel; BGH GRUR 1954, 333 [335] - Molkereizeitung; BGH I ZR 205/53 vom 5. Juli 1955 - Sprechstunden II).Daß weitere Verstöße der Beklagten inzwischen nicht erfolgt sind, ist unbeachtlich (vgl. BGH I ZR 205/53 vom 5.7.1955 - Sprechstunden II).
- BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 146/61
Rechtsmittel
Der Umstand allein, daß Wiederholungen bislang nicht vorgekommen sind, beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr (I ZR 205/53 v. 5. Juli 1955 - Sprechstunde II).